Bauen im Winter

Bauen im Winter

Dieser Artikel richtet sich an Bauherren, die beabsichtigen während der Winterzeit ihr Traumhaus zu bauen.

Er zeigt die Risiken eines solchen Vorhabens zu dieser Jahreszeit auf und versucht Anleitung zu geben, wie Sie sich gegen frostbedingte Folgeschäden wirksam absichern können.

Die Zeiten der Winterruhe am Bau sind vorbei

Eingangs möchte ich klarstellen, dass Bauen im Winter keine Besonderheit mehr ist; vielmehr ist es zum Standard geworden, dass auch in den Wintermonaten gebaut wird. Die Zeiten, dass eine Winterruhe am Bau eingehalten wird, gehört nach meiner Wahrnehmung überwiegend der Vergangenheit an.

Besondere Gefahren beim Bau im Winter

Allerdings ist das nur die eine Seite der Medaille: Schnee, Eis und Frost wohnen trotz dessen Gefahren inne, die später zu Mängeln an Ihrem Traumhaus führen können. Solche Folgeschäden können oftmals nur mit hohem finanziellem Aufwand beseitigt werden.

Doch nun Fragen Sie sich sicher, auf was geachtet werden soll, um diese Gefahren zu vermeiden bzw. zu mindern. Das beantworte ich Ihnen im – überblicksartig – nachfolgend:

  • Richtige Verarbeitung der Baustoffe

So modern und innovativ die Baustoffe mittlerweile doch sind, setzten auch diese voraus, dass diese beispielsweise nur in einem bestimmen Temperaturbereich verarbeitet werden.

Heißt: Sinken die Temperaturen unter die Frostgrenzen, lassen sich die Baustoffe – zumeist – nicht mehr adäquat verarbeiten. Achten Sie bei Ihrer Winterbaustelle also darauf, dass die Baustoffe konform der Herstellerangaben verarbeitet werden. Diese können Sie beim Hersteller anfordern oder auf dem Produkt selbst vorfinden; dokumentieren Sie das auch, denn am Bau gilt: „Wer schreibt, der bleibt“.

Das gilt etwa auch für eine Verarbeitung während tropischer Temperaturen, die wir während der letzten Hochsommer-Phase vorfinden konnten. Nur so können Schäden in Folge der Verarbeitung vermieden werden.

  • Augen auf bei dem Innenausbau

Liegen die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und ist die Heizungsinstallation noch nicht abgeschlossen, stellen Sie auch bitte sicher, dass die Wasserleitungen noch kein Wasser führen. Ansonsten kann es zu Leckagen und Frostschäden kommen.

  • Schimmelschäden

Misslich ist es, sobald im Erdgeschoss oder im Keller der Putz verarbeitet wurde und dabei das Objekt geheizt wird, um das Gewerk trocknen zu lassen und dabei die Luke des Dachbodens noch nicht gedämmt ist.

Dann entsteht schnell ein sogenannter Kamineffekt, der die angewärmte Luft nach oben steigen lässt. Dort schlägt er sich an der Dachkonstruktion nieder und es kann zur Schimmelbildung kommen. Planen Sie also ausreichende Standzeiten ein.

  • Versicherungsschutz

Bis zur Abnahme des Objekts durch die Bauherren ist die Baufirma für die Baustelle. Das bedeutet, dass diese für Schäden am Objekt aufkommen muss. Nach der Abnahme geht diese Gefahr der Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Oftmals finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baufirma ein Ausschluss dieser Gefahrtragungs-Regeln.

Schauen Sie also ganz genau hin. Auch wenn solche Klauseln oftmals nicht wirksam sind, führen diese zu Ärger im Schadensfall. Sollten Sie aber bewusst vertraglich vereinbaren, dass Sie als Bauherr für Schäden aufkommen, so stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich dieses Risiko versichern lassen. Achten Sie dann auch darauf, dass für den Winter typische Risiken (etwa Schnee, Frost, Sturm, Hagel) von dem Versicherungsschutz mit abgedeckt werden.

o Informieren Sie sich im Rahmen dessen auch in jedem Fall über sogenannte „Bauherrenhaftpflichtversicherungen“, da grundsätzlich (auch) der Bauherr für die Sicherheit an der Baustelle (mit-)verantwortlich gemacht werden kann. Der Versicherungsschutz sollte idealiter schon vor Baubeginn bestehen, damit Sie abgesichert sind, wenn es zu Unfällen am Bau kommt.

o Ich beobachte in meiner Beratungspraxis immer häufiger, dass sogenannte „Bauleistungsversicherungen“ abgeschlossen werde. Diese sollen vor „unvorhersehbaren“ Schadensereignissen schützen, die in Folge der Witterung oder beispielsweise durch Vandalismus entstehen können. Bedenken Sie aber, dass der Umfang des Versicherungsschutzes eine möglichst große Bandbreite von Schadensereignissen abdeckt und vergleichen Sie unter den Anbietern.

  • Regelmäßige Begehung der Baustelle

Sorgen Sie dafür, dass die Baustelle in Ruhezeiten begangen wird. Nur so können Sie sicherstellen, dass Schäden infolge der Witterung rechtzeitig erkannt werden, ehe es zu gravierenden Folgeschäden kommen kann. Dies sollte vor allem dann beherzigt werden, wenn keine Handwerker vor Ort sind, um beispielsweise eindringendes Wasser zu erkennen. Finden Sie hierzu einen Modus mit dem Bauunternehmer. Die Vermeidung von Schäden sollten in beider Interesse liegen.