EU plant eine energetische Sanierungspflicht für bewohnte Häuser und Wohnungen bis 2030

Energetische Sanierung EU bis 2030

In Europa entfallen ungefähr 40% des Energiebedarfs auf Gebäude. So werden für das Heizen und Warmwasser von Gebäuden ungefähr ein Drittel der Treibausgase verursacht.

Laut Bauexperte Werner Germayer ist die Energiebilanz von Altbauten oftmals sehr schlecht. Dreiviertel der Bestandsgebäude fallen in die Energieeffizienzklasse F und G. Das Erreichen der europäischen Klimaziele ist ohne eine energetische Sanierung der Bestandsimmobilien nicht möglich.

Wenn es also nach Plänen der EU-Kommission geht, müssen bis 2030 bewohnte Häuser und Wohnungen der EU-Energieeffizienzklasse G und F energetisch saniert werden damit diese klimaneutral sind. Öffentliche Gebäude müssen bereits bis 2027 energetisch saniert werden. Bis 2050 sollen alle Gebäude klimaneutral sein.

Bei den neuen Anforderungen an eine Bestandsimmobilie geht es beispielsweise um den Ersatz von Ölheizungen und eine verbesserte Dämmung der Häuser bzw. Wohnungen so Bauexperte Werner Germayer.

Die Energieeffizienz von Immobilien soll mit Hilfe eines einheitlichen Energie-Ausweises, dem Energy Performance Certificate (EPC), innerhalb der EU gemessen werden.

Häuser und Wohnungen werden hierbei einer Kategorie von a bis G zugeteilt. Wohnbauten müssen bis 2033 mindestens der Kategorie E entsprechen.

Ab 2030 dürfen ausschließlich emissionsfreie Gebäude gebaut werden, die ohne fossile Brennstoffe beheizt werden. Sprich jedes neu gebaute Haus muss ein ein Null-Emissions-Gebäude sein. Subventionen für Heizkessel für fossile Brennstoffe sollen ab 2027 verboten werden und die EU schafft die Voraussetzung für ein Verbot von Ölheizungen.

Noch ist unklar wie viele Besitzer von Immobilien in Deutschland davon betroffen sein werden. Nach Schätzungen der EU sind ungefähr 30 Mio. Bestandsimmobilien von der neuen Reform betroffen.

Energetische Sanierungspflicht – die Folgen für Besitzer von Immobilien und Vermieter

Diese bevorstehenden Maßnahmen werden mit hohen Investitionen einhergehen. Hierfür sollen Fördermittel in Höhe von 150 Mrd. € von der EU bereitgestellt werden aber auch privates Geld soll eingesetzt werden.

Bei der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien empfiehlt es sich, sich von einem Bausachverständigen beraten und die Sanierung von einem Bauexperten begleiten zu lassen empfiehlt der Bausachverständige Werner Germayer.

Laut des EU-Klimaschutzkommissars würde kein Eigentümer durch diesen Vorschlag enteignet, der seine Immobilie nicht saniere. Vielmehr müssen die Staaten Sanierungen finanziell fördern.

Energetische Sanierungspflicht – die Folgen für Mieter

Für Mieter, die in sanierungsbedürftigen Wohnungen leben, sollen laut EU-Kommission die Energiekosten durch diese Reform sinken. Ein Gebäude aus der Kategorie G verursacht bis zu zehnmal mehr Energie als ein Gebäude der Kategorie A.

Allerdings müssen sich Mieter auf bevorstehende Sanierungen an den Objekten einstellen. Es wird befürchtet, dass die Mietpreise steigen, weil Vermieter die Sanierungskosten auf die Miete umlegen werden.