Engerieberatung

Was macht eigentlich ein Energieberater? (Teil 2)

Ich als Bauexperte habe im Rahmen meiner Beratung als Energieberater die sogenannte Energieeinsparverordnung (kurz „EnEV 2013“) zu beachten. Diese gehört zum deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes.

Der Gesetzgeber regelt auf rechtlichen Basis die Befugnis durch das Energieeinsparungsgesetz (kurz „EnEG“) Bauherrenbautechnische Minestanforderungen zum nachhaltigen und effizienten Betrieb des Betriebsenergiebedarf der Immobilie meiner Kunden. Die „EnEV“ muss ich im Zuge meiner Energieberatung in meiner Kunden in Darmstadt, Ingelheim, Koblenz, im Rhein-Main-Gebiet, im Hunsrück, im Taunus, Taunusstein, Schlangenbad, Eppstein, Hofheim, Bad Soden, Eschborn, Kronberg, Königsstein, Oberursel, Bad Homburg v.d.Höhe, Rüsselsheim, Niedernhausen, Eltville, Östrich-Winkel, Geisenheim, Limburg, Montabaur immer dann beachten, wenn es um Wohn- und Bürogebäude geht, sowie teilweise wenn es sich Betriebsgebäude handelt, die energetisch saniert werden sollen.

Die Energieeinsparverordnung ist ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Ratio legis der EnEV ist die Erreichung der energiepolitischen Ziel der Bundesregierung, bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand zu erreichen.

Hier geht es zu Was macht ein Energieberater Teil 1 und Was macht ein Energieberater Teil 3.