Was versteht man unter dem Baukindergeld, das die Große Koalition („GroKo“) plant. Der nachfolgende Artikel beleuchtet Fragen rund um die geplante Förderung. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit verfolgt und trotz gründlicher Recherche Fehler nicht ausgeschlossen werden können.
Wer ist berechtigt, das Baukindergeld zu erhalten?
Sämtliche Familien mit Kindern, die seit dem 1. Januar 2018 einen Kaufvertrag über den Kauf einer Immobilie unterschrieben haben oder eine Baugenehmigung erteilt bekommen haben, sind berechtigt, die Förderung zu erhalten.
Das heißt: Die Baukindergeld – Prämie wird also auch rückwirkend gewährt.
Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung
1. Sie selbst müssen in das Haus oder in die Wohnung einziehen und
2. Ihr zu versteuernde Einkommen (per anno) darf unter Bezugnahme eines Kindes im Haushalt nicht mehr als EUR 90.000 betragen.
Diese Summe erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils EUR 15.000.
Ganz wichtig hierbei ist, dass zur Berechnung der durchschnittlichen Einkünfte die letzten zwei Kalenderjahre vor Beantragung der Unterstützungsleistung zu Grund gelegt werden.
Die Prüfung wird bei Antragsstellung durchgeführt, also nur einmal; steigt Ihr Einkommen im Anschluss, verlieren Sie in aller Regel nicht die Unterstützung.
Beispiel: Sie stellen Ende 2018 den Förderantrag, dann bilden die Einkünfte aus dem Jahre 2017 und 2016 auf Grundlage der Einkommensteuerbescheide die Berechnungsgrundlage.
Wie hoch ist die Förderung beim Baukindergeld?
Über 10 Jahre hinweg, zahlt der Staat Ihnen pro Kind insgesamt eine Summe von EUR 12.000. Das macht bei einer Familie mit zwei Kindern insgesamt EUR 24.000 aus.
Ab wann können die Anträge für das Baukindergeld gestellt werden?
Den rechtlichen Rahmen für das Baukindergeld möchte die GroKo noch im Sommer ebnen. Dann stehen die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung, unter der Anträge gestellt werden können. Das bedeutet, dass es – voraussichtlich – nur noch wenige Wochen dauern wird.
Wo können die Förderanträge gestellt werden?
Die Leistungen werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) bereitgestellt. Dabei läuft das Prozedere wie folgt ab:
1. Zunächst müssen sie für den Antrag die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre einreichen,
2. Dann benötigten Sie außerdem als Nachweis die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag,
3. Überdies müssen die Kindergeldnachweise eingereicht werden und
4. auch eine Meldebescheinigung um nachzuweisen, dass Sie die Ihr Haus oder Ihre Wohnung auch nutzen.
Die Stellung des Förderantrags ist also beispielsweise mit der bei der Förderung von Wärmedämmungen vergleichbar.