Wie Sie den Immobilienverkauf „vergolden“
Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu veräußern?
Dann lesen Sie hier, wie Sie den Wert des Objekts steigern können, um den Verkaufserlös zu erhöhen. Denn oftmals können Sie – mit vergleichsweise kleinen Maßnahmen – eine deutliche Wertsteigerung (von bis zu 20 Prozent) erzielen. Doch lesen Sie selbst.
Einleitung
Vorweg: Auch wenn es Faktoren gibt, die der Wertbildung immanent sind (hierzu zählen beispielsweise solche wie das Baujahr und die Lage des Objekts, sprich, Faktoren, die sich im Nachhinein nicht mehr ändern lassen), ist es durchaus möglich, den Wert der Immobilie zu steigern. Im Rahmen der Wertsteigerung wird zwischen Maßnahmen unterschieden, die den Wert steigern (das sind sog. „Modernisierungsmaßnahmen“) und solchen, die den Wert erhalten (sogenannte „Instandhaltungsmaßnahmen“).
Modernisierungsmaßnahmen Immobilien
Sie beabsichtigen den Wert Ihres Objekts zu steigern? Dann führt Sie kein Weg daran vorbei Ihre Immobilie zu modernisieren. Modernisierung bedeutet, dass eine nicht mehr „zeitgemäße Ausstattung“ dem Stand der Technik angepasst wird. Ihr Objekt erhält also quasi ein „Update“. Als solche Maßnahmen zählen insbesondere die nachfolgenden:
- Verbesserung des Schallschutzes
- Energetische Sanierung (z.B. Dach, Fenster, Fassade, Heizung)
- Neue Elektroinstallation
- Ausbau des Wohnraums (Anbau oder Ausbau, also Steigerung der Wohnfläche)
- Modernisierung der Bäder und der Küche
- Erneuerung der Bodenbeläge (z.B. Parkett, Fliesen)
Expertentipp:
In meiner Beratungspraxis konnte ich vermehrt feststellen, dass sich insbesondere die Modernisierung der Heizung lohnt. Kunden, die eine Heizung mit Brennwerttechnik oder einer Solarthermieanlage verbaut hatten, konnten den Verkaufserlös – im Vergleich zu den Investitionskosten – steigern. Gleiches konnte ich bei Investitionen in die Bäder und den Innenausbau beobachten. Ich empfehle aber immer vorzugsweise in die Technik der Immobilie zu investieren, auch wenn wir hier über ein hohes Investitionsvolumen sprechen.
Instandhaltungsmaßnahmen Immobilien
Hierunter versteht man Investitionen in den Werterhalt einer Immobilie. Diese Maßnahmen sind also besonders auf den nachhaltigen Werterhalt der Immobilie gerichtet. Im Rahmen dessen werden also Mängel – die im Laufe der Zeit am Objekt entstehen – beseitigt. Hierunter fällt also auch die normale Abnutzung am Objekt (Gebrauchsspuren).
Dabei sind sogenannte „vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen“ die nachfolgenden:
- Wartung der Heizungsanlage
- Reinigung der Dachrinne
- Reinigung der Fassade
- Reinigung der Entwässerungsleitung
Daneben existieren auch die sogenannten „korrektive Instandhaltungsmaßnahmen“. Hierunter verstehe man beispielsweise:
- Beseitigung von Rissen in der Fassade
- Reparatur der Versorgungstechnik
Steuertipps Immobilen
Modernisierungsmaßnahmen können teilweise steuerlich in Abzug gebracht werden. Das trifft beispielsweise für die Sanierung des „maroden Dachs“ zu: diese Maßnahme kann steuerlich geltend gemacht werden. Auch vor diesem Hintergrund können die genannten Maßnahmen lukrativ sein.