Ab dem 01.04.2016 ergeben sich für den Bauherrn in Sachen KFW-Förderung einige Änderungen.

In dem nachfolgenden Überblick wurden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 läuft aus,
  • Die Förderstandards KFW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 40 bleiben erhalten,
  • Ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 wird eingeführt,
  • Der neue Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 plus kommt hinzu,
  • Der maximale Förderkreditbetrag wird auf 100.000,00 € angehoben,
  • Der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit wird auf 100.000,00 € angehoben,
  • Neu eingeführt wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante für eine Kreditlaufzeit von 20 bzw. 30 Jahren

Zu diesen wirtschaftlich interessanten Komponenten beraten wir unsere Kunden in den folgenden Gebieten bzw. waren bereits dort tätig:

Wiesbaden, Taunusstein, Schlangenbad, Eppstein, Hofheim, Bad Soden, Eschborn, Kronenberg, Königsstein, Oberursel, Bad Homburg v.d. Höhe, Rüsselsheim, Niedernhausen, Eltville, Östrich-Winkel, Geisenheim, Limburg, Montabaur, Bad Camberg, Mainz, Budenheim, Ingelheim, Bingen, Alzey, Stromberg, Simmern, Boppard, St. Goar, Koblenz, Andernach, Neuwied, Mayen, Bad Münstereifel, Euskirchen, Bonn, Rheinbach.

Interessant können diese Informationen auch beim Hauskauf, energetischen Sanierung, Modernisierungsmaßnahmen, Fenstererneuerung, Fassadendämmung (WDVS) Dämmung der Kellerdecke, Dachdämmung, Heizungserneuerung für Sie sein.