Schimmel durch Wärmebrücke
Bei der Besichtigung des Schimmelschadens wurde festgestellt, dass bei der Fassadensanierung der Sturzbereich außen nicht ordnungsgemäß und fachgerecht gedämmt wurde.
Die Fugenbreite der Dämmplatten Stöße waren >5 mm und das verteilt auf die gesamte Fläche. Der Bauleiter hatte das wohl übersehen. Wenn eine neutrale Baubegleitung durch mich erfolgt wäre, hätte der Wohnungseigentümer anschließend keinen Stress mit seinem Mieter gehabt und auch keine Mietausfälle zu beklagen.