Baukindergeld

Wichtige Fragen zum Baukindergeld.

Baugutachter Germayer beantwortet Ihnen die 10 wichtigsten Fragen zu dem verabschiedeten Vorhaben der „Großen Koalition“ („GroKo“) zum Baukindergeld.
Lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam, wenn Sie beabsichtigen, ein Haus zu kaufen oder bauen.

1. Wie schaut die verabschiedete Lösung der GroKo jetzt genau aus?

  • Einer Familie mit zwei Kindern werden EUR 12.000 pro Kinder (über 10 Jahre hinweg) gezahlt.
  • Die Förderung gilt für alle Kauf- und Hausbauverträge, welche in dem Zeitraum 1. Januar 2018 und (vorerst) 31. Dezember 2020 geschlossen werden.

2. Wie kam es eigentlich zu dem Vorhaben, auf wessen Initiative geht die Förderung zurück?
Das Baukindergeld war Teil des Wahlprogramms der CDU.

3. Gab es Gegner?
Ja, insbesondere die SPD war gegen die Subvention, da alle Arbeitnehmer das Förderprogramm indirekt mit ihren Steuerzahlungen finanzieren, obwohl sich beispielsweise Arbeiter mit geringem Einkommen oftmals selbst bspw. keine Eigentumswohnung leisten können. Dies erscheint ungerecht. Auch der Mieterbund kritisiert das Baukindergeld.

4. Gab es schon mal eine ähnliche Förderung?
Ja, eine solche gab es schon einmal (1995 bis 2005) in Form der Eigenheimzulage.

5. Gibt es eine Einkommensobergrenze?
Ja, die Einkommensobergrenze beläuft sich auf EUR 75.000, plus EUR 15.000 pro Kind. Bemessungsgrundlage bildete das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind auf EUR 90.000 bzw. bei zwei Kindern auf EUR 105.000 kommt.

6. Gibt es eine Altersgrenze für die anrechnungsfähigen Kinder?
Ja, Kinder dürfen nicht älter als 18 Jahre alt sein.

7. Müssen die Kinder zu Hause wohnen, um förderungsberechtigt sein?
Ja, tatsächlich müssen die Kinder im elterlichen Haushalt leben. Das muss auch mittels einer Meldebescheinigung bei der Stellung des Antrags nachgewiesen werden.

8. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Voraussichtlich tritt das Gesetz im Herbst 2018 in Kraft.

9. Ab wann können Förderanträge gestellt werden?
Dazu muss das Gesetz zunächst in Kraft treten. Mit anderen Worten: voraussichtlich ab Herbst können die Anträge gestellt werden.

10. Was ist, wenn nach Antragsstellung ein weiteres Kind geboren wird?
Grundsätzlich ist die Zahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragsstellung entscheidend.

Gerne berate ich Sie jederzeit zum Thema Baukindergeld – kontaktieren Sie mich per Mail oder telefonisch unter: 0160 / 94 679 550